Modernes Treppenhaus mit Holzstufen von oben fotografiert
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Was kostet eine Treppenhausreinigung? Preise 2026

Patrick Joos
· · 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert: 21. April 2026

Die Treppenhausreinigung ist für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Vermieter eine laufende Betriebsaufgabe: rechtlich vorgegeben durch § 535 BGB, wirtschaftlich relevant durch die Umlagefähigkeit als Betriebskosten. Der folgende Überblick versammelt die Kostenstrukturen im Berliner Markt 2026, die gängigen Abrechnungsmodelle und die Kalkulationsfaktoren, mit denen Bestandshalter Angebote einordnen können.

Die Eckdaten für Ihre Kalkulation

  • Ein typisches Berliner Mehrfamilienhaus kostet bei wöchentlicher Reinigung 130–180 € pro Monat und Aufgang, umgerechnet 10–20 € pro Mietpartei bei üblicher Belegung.
  • Vertraglicher Standard bei Hausverwaltungen ist die Monatspauschale pro Objekt; „pro Aufgang”, „pro Etage” oder „pro m²” sind Preiskommunikations-Varianten einzelner Anbieter.
  • Verantwortlich ist grundsätzlich der Vermieter (§ 535 BGB), die Kosten sind als Betriebskosten auf Mieter umlegbar (§ 2 Nr. 9 BetrKV).

Was kostet eine Treppenhausreinigung pro Monat?

Die monatlichen Kosten einer Treppenhausreinigung liegen in Berliner Mehrfamilienhäusern im Regelfall zwischen 99 und 280 € pro Monat, bei Häusern mit mehreren Eingängen entsprechend pro Aufgang (eigene Kalkulation auf Basis Tariflohn LG 1 (15,00 €/h, BIV 2026) und branchenüblicher Vollkostenstruktur; vergleichbare Aufgang-Staffeln von 107–117 € pro Reinigung sind in öffentlich einsehbaren Preisvergleichsportalen dokumentiert). Umgerechnet auf einzelne Mietparteien bedeutet das 10–20 € pro Monat und Partei bei üblicher Belegung. Der genaue Preis hängt von Etagenzahl, Wohneinheiten und Reinigungsfrequenz ab.

Ein Rechenbeispiel macht die Skalierung greifbar: Für einen Aufgang mit 8 Parteien und wöchentlicher Reinigung kalkulieren wir 130–180 € monatlich. Wächst dasselbe Objekt auf 24 Parteien, verdreifacht sich der Preis nicht, denn Anfahrt und Rüstzeit fallen weiterhin nur einmal an. Die Kosten je Wohneinheit sinken entsprechend.

Preisstaffel Treppenhausreinigung Berlin 20260 €100 €200 €300 €Klein≤3 Etagen, ≤6 WE99–130 €Mittel4–5 Etagen, 7–12 WE130–199 €Groß6–8 Etagen, 13–20 WE200–280 €
Monatspreis pro Treppenhaus-Aufgang bei wöchentlicher Reinigung · Quelle: eigene Kalkulation auf Basis Tariflohn LG 1 (15,00 €/h, BIV 2026) und branchenüblicher Vollkostenstruktur.

Preisübersicht nach Abrechnungsmodell

In der Gebäudereinigung gibt es kein einheitliches Branchenmodell für die Abrechnung. Grundlage der Kalkulation sind fast immer Leistungskennziffern in m²/Stunde nach BIV-Richtlinien, daraus wird je nach Anbieter und Objekttyp ein anderer Preis kommuniziert. Die Modelle im Überblick:

ModellPreisspanneEinordnung
Monatspauschale pro Objekt60–280 €Vertraglicher Standard bei Hausverwaltungen und WEGs
Pro Aufgang (monatlich)99–280 €Preiskommunikation einzelner Berliner Anbieter
Pro m² (monatlich)ab 2,90 €Bei größeren Wohnanlagen und Gewerbe
Pro Etage (pro Reinigung)10–30 €Einzelaufträge, kleine Häuser ohne Dauervertrag
Pro Stunde25–35 €Individuelle Vereinbarungen, Sondereinsätze
Pro Mietpartei (monatlich)10–20 €Nicht Abrechnungseinheit, sondern Umlageschlüssel

Quellen: Branchenportale Kostencheck.de und GMH-Dienstleistung (Monatspauschale als Standard), MyHammer (pro Etage, pro Stunde), 11880-Gebäudereinigung (pro Aufgang, pro Mietpartei); Kompetenzteam Gebäudereinigung (Leistungskennziffern m²/h als Kalkulationsgrundlage), BIV – Bundesinnungsverband (Tariflohn und Branchennormen).

Eine kurze Rechenprobe entlarvt Lockangebote: Ein Aufgang mit vier Etagen braucht pro wöchentlichem Einsatz rund eine Stunde inklusive Rüstzeit, im Monat also gut vier Stunden. Schon Tariflohn und Lohnnebenkosten summieren sich damit auf ca. 73 € Personalkosten, bevor Anfahrt, Material und Verwaltung bezahlt sind. Monatspreise von 49–69 € gehen in dieser Rechnung nur über Lohnverstöße oder ausgedünnte Leistung auf. Wie sich ein auskömmlicher Stundensatz im Detail zusammensetzt, rechnet unser Ratgeber zu den Büroreinigungs-Kosten vor.

In der Vertragspraxis zwischen Hausverwaltungen und Dienstleistern dominiert die Monatspauschale pro Objekt (siehe Ratgeber-Quellen Kostencheck.de und GMH-Dienstleistung), weil sie individuelle Objekte mit ihren Flächen, Intervallen und Zusatzleistungen präzise abbildet. Die Umlage auf die Mieter erfolgt anschließend nach Wohnfläche oder Parteienzahl.

Wir bei Joos kommunizieren unsere Einstiegspreise bewusst pro Aufgang und Monat, weil Anfahrt, Schlüsselverwaltung und Reinigungsrunde eines Reinigungsteams dieser Einheit entsprechen. Das macht den Preis für Mehrfamilienhäuser gut vergleichbar, auch wenn das vertragliche Endmodell je nach Objekt individuell ist. Für Einzelaufträge ohne Dauervertrag (z. B. eine Reinigung nach Umzug) rechnen viele Anbieter stattdessen pro Etage oder pro Stunde ab.

Was den Monatspreis nach oben oder unten bewegt

Nicht jedes Treppenhaus kostet gleich viel. Der offensichtlichste Hebel ist die Gebäudegröße: Kleine Häuser bis 3 Etagen und 6 Wohneinheiten liegen bei 99–130 € pro Aufgang und Monat, mittlere Objekte mit 4–5 Etagen und 7–12 Wohneinheiten bei 130–199 €, große Häuser mit 6–8 Etagen bei 200–280 €. Dazu kommt der Leistungsumfang: Eine Basisreinigung, also Kehren und feuchtes Wischen der Böden, kostet deutlich weniger als ein Komplettpaket, das Geländer, Handläufe, Lichtschalter, Fenster, Briefkästen, Heizkörper, Aufzug und Kellerflure einschließt. Je umfangreicher das Leistungsverzeichnis, desto höher der Monatspreis, aber auch desto geringer der Aufwand für Einzelbeauftragungen und Nachträge. Beide Faktoren finden sich in Branchenportalen und den Kalkulationsrichtlinien des Bundesinnungsverbands der Gebäudereiniger (BIV) konsistent wieder.

Den größten Einfluss auf die laufenden Kosten hat die Reinigungsfrequenz:

  • Wöchentlich: der Regelfall im Mehrfamilienhaus
  • Zweiwöchentlich: spart ca. 40–50 % gegenüber wöchentlich (rechnerische Schätzung: halbe Einsatzfrequenz, Anfahrt- und Mindesteinsatz-Pauschalen reduzieren die volle 50 %-Ersparnis)
  • Monatlich: nur bei wenig frequentierten Treppenhäusern sinnvoll

Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist eine wöchentliche Reinigung operativ ausreichend und erfüllt die Verkehrssicherungspflicht. Objekte mit hoher Passanten-Frequenz, Gewerbe-Anteil oder erhöhten Hygieneanforderungen rechtfertigen eine 2× wöchentliche Frequenz.

Der vierte Faktor ist das Gebäude selbst: Marmor braucht andere Pflege als Linoleum, Altbauten mit Stuck und empfindlichen Oberflächen sind aufwendiger als moderne Betontreppenhäuser, und viel Laufverkehr bedeutet schlicht mehr Schmutzeintrag.

Zuständigkeit und Umlagefähigkeit der Reinigungskosten

Die Reinigungspflicht liegt grundsätzlich beim Vermieter (§ 535 BGB, ImmoScout24, 2026): Die Mietsache muss in einem vertragsgemäßen Zustand gehalten werden, wozu ein sauberes Treppenhaus gehört. Die Umsetzung organisieren Vermieter und Verwaltungen typischerweise über eines von drei Bewirtschaftungsmodellen:

Modell 1: Professionelle Reinigung über Betriebskostenumlage

Der Vermieter beauftragt ein externes Reinigungsunternehmen. Die Kosten werden als Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV auf die Mieter umgelegt — sofern der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Aus Verwaltungssicht bietet dieses Modell mehrere Vorteile: Die Reinigungsqualität ist durch Leistungsverzeichnis und Dokumentation konsistent, die Umlage ist betriebskostenrechtlich einwandfrei abbildbar, und der administrative Aufwand für die Verwaltung bleibt gering. Haftungsrisiken, die bei Eigenreinigung durch uneinheitliche Mieter-Erfüllung entstehen, werden vermieden.

Modell 2: Eigenreinigung durch Mieter (Kehrwoche)

Die Reinigungspflicht wird per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Eine bloß ausgehängte Hausordnung reicht dafür rechtlich nicht aus: Die Übertragung muss im Mietvertrag selbst geregelt oder die Hausordnung wirksam in den Mietvertrag einbezogen sein.

Konsequent gelebt wird die Kehrwoche allerdings selten: Es kommt zu Qualitätsproblemen und Mieterbeschwerden, die Verwaltung bearbeitet Eskalationsfälle, und der Kostenvorteil ist damit in vielen Fällen aufgezehrt. Zudem besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko, wenn die Verkehrssicherungspflicht (Rutschgefahr im Treppenhaus, nasse Eingangsbereiche bei Schnee und Regen) nicht durchgehend erfüllt wird.

Modell 3: Mischform aus Eigen- und Fremdreinigung

Die Mieter übernehmen die Basisreinigung, ein externes Reinigungsunternehmen führt die Grundreinigung in festen Intervallen durch (z. B. monatlich). Diese Mischform ist verwaltungstechnisch aufwendig und wirft häufig Abgrenzungsfragen zwischen Mieter- und Dienstleister-Pflichten auf.

Empfehlung für die Verwaltungspraxis: Modell 1 bietet die höchste Planungssicherheit und den geringsten Administrations-Overhead. Die Umlage von 10–20 € pro Mietpartei ist in der Betriebskostenabrechnung problemlos vermittelbar und rechtssicher. Angebot für Ihr Objekt anfragen.

Leistungskatalog: Was deckt eine Treppenhausreinigung ab?

Das Leistungsverzeichnis definiert, welche Arbeiten im Monatspreis enthalten sind. Eine klare Abgrenzung zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen ist für die Hausverwaltung vertrags- und abrechnungsrelevant. Die typische Struktur orientiert sich an branchenüblichen Leistungskatalogen für Treppenhaus- und Gemeinschaftsflächen-Reinigung:

Standardleistungen (im Monatspreis enthalten):

  • Treppenstufen kehren und feucht wischen
  • Geländer und Handläufe abwischen
  • Fußmatten reinigen
  • Eingangsbereich und Hausflur sauber halten

Zusatzleistungen (gegen separaten Aufpreis oder im Leistungsverzeichnis zu definieren):

  • Fenster und Fensterbänke im Treppenhaus
  • Briefkastenanlage reinigen
  • Heizkörper abstauben
  • Lichtschalter und Klingeltableau
  • Aufzug innen reinigen
  • Kellerflure und Tiefgaragen-Zugänge
  • Haustür und Glasflächen

Bei der Angebotsanfrage sollte die Verwaltung gezielt nach dem Leistungsumfang fragen und explizit prüfen, welche Positionen im Monatspreis enthalten sind. Einige Anbieter kalkulieren Komplettpakete, andere weisen Fenster- oder Aufzugreinigung separat aus. Beides ist zulässig, erfordert aber klare vertragliche Fixierung.

Eine detaillierte Übersicht aller Leistungen finden Sie auf unserer Seite zur Treppenhausreinigung in Berlin.

Auswahlkriterien für Reinigungsdienstleister in Berlin

Anbieter für Treppenhausreinigung gibt es in Berlin in jeder Größenordnung, vom Solo-Betrieb bis zum bundesweiten Facility-Konzern, und zwischen zwei Angeboten für dasselbe Objekt können Welten liegen.

Am Monatspreis allein erkennt eine Hausverwaltung nicht, welches davon durchdacht kalkuliert ist.

Prüfen lässt sich das an wenigen Punkten. Das Leistungsverzeichnis sollte jede Position einzeln ausweisen, damit die Grenze zwischen Monatspreis und Zusatzleistungen vor der ersten Abrechnung geklärt ist. Für die Betriebskostenabrechnung zählt eine Rechnungsstellung, die umlagefähige Positionen separat aufführt, was der Verwaltung Rückfragen von Mietern und Beiräten erspart. Wer Nachweisbarkeit braucht, fragt nach Reinigungsprotokollen oder Foto-Dokumentation als Option, die bei Haftungsfragen im Treppenhaus relevant werden kann. Dazu kommen die Vertragskonditionen (Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgleitklausel bei Tariferhöhungen) und die Tariftreue des Anbieters, denn ein Verstoß gegen den allgemeinverbindlichen Mindestlohn fällt im Zweifel auf den Auftraggeber zurück. Referenzobjekte vergleichbarer Größe in Berlin runden das Bild ab.

Die Treppenhausreinigung als Betriebskosten abrechnen

Für Hausverwaltungen und Vermieter ist die korrekte Abrechnung wichtig. Die Kosten für eine extern beauftragte Treppenhausreinigung sind als umlagefähige Betriebskosten anerkannt, vorausgesetzt der Mietvertrag enthält eine entsprechende Klausel (ImmoScout24).

Was Sie beachten müssen:

  • Der Mietvertrag muss die Umlage von Gebäudereinigungskosten explizit erlauben.
  • Die Kosten müssen nachvollziehbar in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sein.
  • Sie dürfen nicht gleichzeitig eine Kehrwoche verlangen und Reinigungskosten umlegen.
  • Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Wohnfläche oder Anzahl der Mietparteien.

Bei korrekter Abrechnung ist die Fremdvergabe für den Vermieter kostenneutral: Die Mieter tragen die Kosten über die Nebenkosten.

So senken Hausverwaltungen die Reinigungskosten

Der wirksamste Ansatz liegt selten im Nachverhandeln des Monatspreises, sondern in der Struktur der Beauftragung. Wer Treppenhausreinigung, Winterdienst und Hausmeisterservice in einem Rahmenvertrag zusammenfasst, bezahlt Anfahrt und Koordination nur einmal. Verwaltungen mit mehreren Objekten erzielen zusätzlich Mengeneffekte durch die zentralisierte Vergabe über den Bestand.

Auch die Laufzeit wirkt auf den Preis: Ein Jahres- oder Mehrjahresvertrag verschafft dem Anbieter verlässliche Auslastung, die er in der Regel als Nachlass weiterreicht. Je nach Bindungsdauer sind etwa 5 bis 15 Prozent realistisch. Für WEGs bietet es sich an, Laufzeit und Kündigungstermine am Rhythmus der Eigentümerversammlung auszurichten, damit ein Anbieterwechsel per Beschluss ohne Übergangslücke möglich bleibt.

Bei wenig frequentierten Objekten kann schließlich die Frequenz auf den Prüfstand: Eine Umstellung von wöchentlich auf 14-tägig spart ca. 40–50 %, sofern die Verkehrssicherungspflicht gewahrt bleibt. Und beim Angebotsvergleich gilt: Zwei Monatspreise sind erst vergleichbar, wenn Leistungsverzeichnis und Reaktionszeiten dahinter gleichwertig sind.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Treppenhausreinigung pro Monat?

Je nach Etagenzahl, Wohneinheiten und Leistungsumfang zwischen 99 und 280 € pro Monat und Aufgang; auf die einzelne Mietpartei umgelegt sind das 10–20 €. Die Staffel nach Gebäudegröße zeigt das Diagramm am Anfang dieses Beitrags.

Kann ich die Treppenhausreinigung als Betriebskosten umlegen?

Die Kosten sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich?

Der Vermieter (§ 535 BGB). Er kann die Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen oder einen Dienstleister beauftragen und die Kosten als Nebenkosten umlegen.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Für die meisten Mehrfamilienhäuser reicht ein wöchentlicher Einsatz; stark frequentierte Häuser mit Gewerbeanteil rechtfertigen zwei. Ein monatlicher Rhythmus passt nur zu wenig genutzten Treppenhäusern.

Was ist für Hausverwaltungen wirtschaftlicher: Kehrwoche oder externe Reinigungsfirma?

Auf dem Papier die Kehrwoche, in der Verwaltungspraxis meist die Firma: Beschwerde-Management, schwankende Qualität und das Haftungsrisiko bei verletzter Verkehrssicherungspflicht kosten mehr, als die Umlage von 10–20 € pro Partei einspart.

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Patrick Joos

Geschäftsführer · Joos Gebäudereinigung

Patrick Joos führt die Joos Gebäudereinigung als Geschäftsführer. In diesem Ratgeber teilt er Praxiswissen aus langjähriger Branchenerfahrung rund um die Reinigung von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten sowie die Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen.

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