Räumfahrzeug mit Schneepflug räumt bei Schneetreiben eine verschneite Stadtstraße vor einer Hochhaus-Skyline

Für Unternehmen und Verwaltungen · Berlin & Brandenburg

Winterdienst Berlin Räumen, Streuen & dokumentierte Sorgfaltspflicht

Im Winter haben Immobilieneigentümer Räum- und Streupflicht. Unsere Winterdienst-Firma in Berlin übernimmt diese Pflicht komplett: Wir verfolgen die Wetterlage über die Saison, rücken bei Schnee und Glätte eigenständig aus und dokumentieren Einsätze auf Wunsch.

  • Antwort innerhalb 24 h werktags
  • Kostenlose Besichtigung, i. d. R. in 48 h

Saisonvertrag Festpreis

Nov–März, alle planmäßigen Einsätze inklusive (netto)

24h-Bereitschaft

Bei Schnee und Glätte rücken wir unaufgefordert aus

Sorgfaltsnachweis

Einsatzprotokolle, falls Versicherung oder Behörde sie fordern

Umweltschonend

Abstumpfende Mittel statt Streusalz

Leistungsumfang

Räumen, Streuen, Dokumentieren: der Leistungsumfang

Schnee und Glätte führen nicht nur zu Unfällen, sondern auch zu erheblichen Haftungsrisiken. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz verpflichtet Eigentümer, Gehwege und Zufahrten werktags zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags ab 9 Uhr) geräumt und gestreut zu halten.

Unser Winterdienst übernimmt im Auftrag die komplette Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt: Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Parkplätze und Hofflächen. Kündigt die Wettervorhersage Schneefall oder Glätte an, disponieren wir das Team von uns aus; Sie müssen nicht anrufen. Wir setzen auf abstumpfende Streumittel (Splitt, Sand, Granulat) statt aggressivem Streusalz, schonen so Pflanzen und Beton. Nach Absprache dokumentieren wir jeden Einsatz mit Zeitstempel und Fotos: als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Versicherung und Behörden.

Angebot anfordern
  • Schneeräumung — Gehwege und Zufahrten

    Räumung aller Gehwege, Zufahrten und Eingangsbereiche ab 7 Uhr morgens (bei Bedarf früher). Wir räumen innerhalb von 30 Minuten nach Einsatzbeginn die ersten kritischen Flächen.

  • Streudienst mit umweltschonenden Mitteln

    Einsatz von abstumpfenden Streumitteln (Splitt, Sand, Granulat) statt aggressivem Streusalz: schont Pflanzen, Beton und Grundwasser. Wo Splitt nicht reicht, kommt Sole zum Einsatz.

  • Parkplatz- und Großflächen-Räumung

    Maschinelle Räumung von Parkplätzen, Hofeinfahrten und Gewerbeflächen mit Schneepflug und Streufahrzeug. Für Supermärkte, Logistikflächen und Firmengelände.

  • 24h-Bereitschaft in der Saison

    Wir behalten die Wettervorhersage im Blick. Kündigt sich Schneefall oder Glätte an, disponieren wir das Team von uns aus, ohne dass Sie anrufen müssen.

  • Einsatzdokumentation

    Als Zusatzleistung dokumentieren wir jeden Einsatz mit Zeitstempel und Fotos. Diese Unterlagen sind Ihr Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden und im Haftungsfall entscheidend.

  • Vertragliche Pflichtübernahme & Betriebshaftpflicht

    Wir übernehmen vertraglich die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen und treten mit unserer Betriebshaftpflicht für Schäden ein, die durch eigene Pflichtverletzungen entstehen. Die Verkehrssicherungspflicht im Außenverhältnis bleibt rechtlich beim Eigentümer (BGH-Rechtsprechung); sie wird durch sorgfältige Auswahl, Überwachung und unsere Einsatzprotokolle erfüllt.

  • Saisonabschluss im Frühjahr

    Nach dem letzten Frost nehmen wir das ausgebrachte Streugut wieder auf: Splitt und Granulat werden von Gehwegen und Zufahrten gekehrt und entsorgt.

Was der beauftragte Winterdienst Ihnen abnimmt

Glätteunfälle enden schnell vor Gericht: Der beauftragte Winterdienst nimmt Ihnen Arbeit und Nachweislast ab.

Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht: mit Betriebshaftpflicht-Absicherung bei eigenen Pflichtverletzungen

Für den Schadensfall lässt sich jeder Einsatz mit Zeitstempel und Fotos dokumentieren

24h-Bereitschaft in der Saison: Das Team rückt aus, sobald Wetterlage oder Vorhersage es verlangen

Umweltschonende Streumittel: Abstumpfende Materialien statt aggressivem Streusalz

Saisonverträge mit fester Monatspauschale: Planmäßige Einsätze kosten auch bei Dauerfrost nicht extra

Objekte mit Räum- und Streupflicht

Die Berliner Räum- und Streupflicht gilt für Wohnhäuser wie für Gewerbe: Wir räumen Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Hofeinfahrten.

Hausverwaltungen und ImmobilienverwaltungenGewerbetreibende mit PublikumsverkehrSupermärkte und Einzelhandel mit KundenparkplätzenWohnungseigentümergemeinschaftenPrivatpersonen mit Räumpflicht

Vor dem ersten Frost startklar

1

Flächen erfassen

Begehung: Wir vermessen Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und erfassen besondere Anforderungen (Rampen, Treppen, Gefälle).

2

Saisonvertrag

Vertrag mit Monatspauschale, inklusive aller planmäßigen Einsätze und Streumittel. Bei außergewöhnlichen Wetterlagen sprechen wir Zusatzeinsätze vorab ab.

3

Bereitschaft starten

Ab November verfolgen wir die Wetterlage. Bei Schneefall oder Glätte rückt das Team ohne Ihren Anruf aus.

4

Dokumentiert absichern

Sollen die Einsätze protokolliert werden, liefern wir monatliche Berichte: als Beleg für die Nebenkostenabrechnung und als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht.

Winterdienst: Pflichten, Preise und Haftung

Was zahlt man in Berlin monatlich für den Winterdienst?
Am stärksten schlägt die Flächengröße zu Buche: Ein Kundenparkplatz braucht mehr Räumzeit als zehn Meter Gehweg. Dazu kommen das Vertragsmodell (Saisonvertrag November–März oder Einzeleinsätze) und der Bereitschaftsumfang (Standardzeiten oder 24/7). Die Monatspauschale für den Saisonvertrag kalkulieren wir aus den vermessenen Flächen.
Wann muss in Berlin geräumt werden?
In Berlin müssen Gehwege und Zufahrten werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9:00 und 20:00 Uhr von Schnee und Glätte befreit sein. Nach Schneefall muss unverzüglich geräumt werden. Wir beginnen in der Regel um 5:30–6:00 Uhr, damit bis 7 Uhr alles frei ist.
Wie ist die Haftung beim Winterdienst geregelt?
Wir übernehmen vertraglich die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen und treten mit unserer Betriebshaftpflicht für Schäden ein, die durch eigene Pflichtverletzungen entstehen. Die Verkehrssicherungspflicht im Außenverhältnis bleibt rechtlich beim Eigentümer (BGH-Rechtsprechung); sie kann durch sorgfältige Auswahl, Überwachung und unsere Einsatzdokumentation (Zeitstempel, Fotos) erfüllt werden. Diese Dokumentation erstellen wir auf Wunsch; sie ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Behörden im Haftungsfall.
Ist Winterdienst auf die Mieter umlagefähig?
Ja, die Kosten für den Winterdienst sind gemäß § 2 Nr. 3 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umlagefähig. Wir erstellen transparente Abrechnungen, die Sie direkt für die Nebenkostenabrechnung verwenden können.
Was passiert bei Dauerfrost oder extremem Schneefall?
Unser Saisonvertrag deckt alle planmäßigen Einsätze in einem normalen Berliner Winter ab: keine Nachforderungen für übliche Schneefall- und Glätteereignisse. Bei außergewöhnlichen Wetterlagen (Jahrhundert-Wintern, Extremereignissen über mehrere Wochen) stimmen wir notwendige Zusatzeinsätze vorab mit Ihnen ab. Auch bei hoher Belastung skalieren wir das Team und setzen Maschinentechnik ein, um auch große Flächen zeitgerecht zu räumen.
Räumen Sie auch für Privathaushalte?
Neben Hausverwaltungen und Gewerbe übernehmen wir den Winterdienst auch für Privatpersonen, besonders für Eigenheimbesitzer mit Räumpflicht, die berufstätig sind oder die körperliche Arbeit nicht mehr leisten können.
Welche Streumittel verwenden Sie?
Wir setzen primär auf abstumpfende Streumittel (Splitt, Granulat, Sand), da Streusalz Pflanzen, Beton und Grundwasser schädigt und in vielen Berliner Bezirken auf Gehwegen verboten ist. Auf Gewerbeflächen und Zufahrten setzen wir bei Bedarf Sole oder Salz ein.
Können Sie den Winterdienst mit der Treppenhausreinigung kombinieren?
Winterdienst lässt sich gut mit Treppenhausreinigung und Hausmeisterservice kombinieren. Im Winter zahlt sich das doppelt aus: Streugut, Schneematsch und Salzreste werden nicht nur draußen geräumt, sondern auch aus dem Treppenhaus entfernt.

Winterdienst in Berlin & Brandenburg

Wir sind als Reinigungsfirma in allen 12 Berliner Bezirken sowie an 5 Standorten in Brandenburg aktiv. Wählen Sie Ihren Bezirk oder Ihre Stadt für lokale Informationen.

Räumpflicht abgeben, bevor es glatt wird

Der Saisonvertrag läuft von November bis März mit fester Monatspauschale (netto); kalkuliert wird nach Gehweg-, Zufahrts- und Parkplatzfläche in m².

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