Professionelle Winterdienst — Joos Gebäudereinigung Berlin

Winterdienst Berlin — Räumen, Streuen & dokumentierte Sorgfaltspflicht

Im Winter haben Immobilieneigentümer Räum- und Streupflicht. Unsere Winterdienst-Firma in Berlin übernimmt diese Pflicht komplett — mit 24h-Bereitschaft, Wetterüberwachung und lückenloser Einsatzdokumentation.

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Saisonvertrag Festpreis

Nov–März — alle planmäßigen Einsätze inklusive (netto)

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24h-Bereitschaft

Automatischer Einsatz bei Schnee und Glätte

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Sorgfaltsnachweis

Lückenlose Einsatzprotokolle für Versicherung & Behörden

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Umweltschonend

Abstumpfende Mittel statt Streusalz

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Leistungsumfang

Was umfasst unser Winterdienst?

Schnee und Glätte führen nicht nur zu Unfällen, sondern auch zu erheblichen Haftungsrisiken. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz verpflichtet Eigentümer, Gehwege und Zufahrten werktags zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags ab 9 Uhr) geräumt und gestreut zu halten.

Unser Winterdienst übernimmt im Auftrag die komplette Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt: Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Parkplätze und Hofflächen. Bei prognostiziertem Schneefall oder Glätte disponiert unsere Einsatzzentrale das Team proaktiv — Sie müssen nicht anrufen. Wir setzen auf abstumpfende Streumittel (Splitt, Sand, Granulat) statt aggressivem Streusalz, schonen so Pflanzen und Beton. Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel, Fotos und GPS-Daten dokumentiert — als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Versicherung und Behörden.

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Schneeräumung — Gehwege und Zufahrten

Räumung aller Gehwege, Zufahrten und Eingangsbereiche ab 7 Uhr morgens (bei Bedarf früher). Wir räumen innerhalb von 30 Minuten nach Einsatzbeginn die ersten kritischen Flächen.

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Streudienst mit umweltschonenden Mitteln

Einsatz von abstumpfenden Streumitteln (Splitt, Sand, Granulat) statt aggressivem Streusalz — schont Pflanzen, Beton und Grundwasser. Auf Wunsch auch Sole-Ausbringung.

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Parkplatz- und Großflächen-Räumung

Maschinelle Räumung von Parkplätzen, Hofeinfahrten und Gewerbeflächen mit Schneepflug und Streufahrzeug. Für Supermärkte, Logistikflächen und Firmengelände.

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24h-Bereitschaft mit Wettermonitoring

Automatische Wetterüberwachung durch unsere Einsatzzentrale. Bei prognostiziertem Schneefall oder Glätte wird das Team proaktiv disponiert — ohne dass Sie anrufen müssen.

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Einsatzdokumentation

Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel, Fotos und GPS-Daten dokumentiert. Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherungen, Behörden und im Haftungsfall unverzichtbar.

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Vertragliche Pflichtübernahme & Betriebshaftpflicht

Wir übernehmen vertraglich die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen und treten mit unserer Betriebshaftpflicht für Schäden ein, die durch eigene Pflichtverletzungen entstehen. Die Verkehrssicherungspflicht im Außenverhältnis bleibt rechtlich beim Eigentümer (BGH-Rechtsprechung) — sie wird durch sorgfältige Auswahl, Überwachung und unsere lückenlose Einsatzprotokolle erfüllt.

Warum professioneller Winterdienst Pflicht ist

Warum Eigentümer und Hausverwaltungen den Winterdienst an Profis abgeben.

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Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht — mit Betriebshaftpflicht-Absicherung bei eigenen Pflichtverletzungen

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Lückenlose Einsatzdokumentation mit Zeitstempeln und Fotos als Nachweis im Schadensfall

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24h-Bereitschaft mit automatischer Wetterüberwachung — proaktiver Einsatz ohne Anruf

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Umweltschonende Streumittel: Abstumpfende Materialien statt aggressivem Streusalz

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Saisonverträge mit transparenter Kalkulation — keine versteckten Kosten bei Dauerfrost

Auftraggeber-Profile für Winterdienst

Überall, wo die Räum- und Streupflicht (§ Berliner Straßenreinigungsverordnung) Haftungsrisiko birgt — vom Mehrfamilienhaus bis zum Supermarkt-Parkplatz, vom Bürogebäude bis zur privaten Hofeinfahrt. Typische Auftraggeber-Profile:

Hausverwaltungen und ImmobilienverwaltungenGewerbetreibende mit PublikumsverkehrSupermärkte und Einzelhandel mit KundenparkplätzenWohnungseigentümergemeinschaftenPrivatpersonen mit Räumpflicht

So starten Sie in die Wintersaison

1

Flächen erfassen

Begehung: Wir vermessen Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und erfassen besondere Anforderungen (Rampen, Treppen, Gefälle).

2

Saisonvertrag

Transparenter Vertrag mit Monatspauschale — inklusive aller planmäßigen Einsätze, Streumittel und Dokumentation. Bei außergewöhnlichen Wetterlagen sprechen wir Zusatzeinsätze transparent ab.

3

Bereitschaft starten

Ab November überwacht unsere Einsatzzentrale das Wetter. Bei Schneefall oder Glätte rückt das Team automatisch aus.

4

Dokumentiert absichern

Jeder Einsatz wird protokolliert. Sie erhalten monatliche Berichte — als Beleg für die Nebenkostenabrechnung und als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Versicherung und Behörden.

Häufige Fragen zu Winterdienst & Kosten

Was kostet ein Winterdienst in Berlin pro Monat? expand_more
Die Kosten für einen Winterdienst richten sich nach Flächengröße (Gehweg, Parkplatz, Zufahrt), Vertragsmodell (Saisonvertrag November–März oder Einzeleinsätze) und Bereitschaftsumfang (Standardzeiten oder 24/7). Hausverwaltungen mit mehreren Objekten erhalten üblicherweise Mengenrabatte. Wir kalkulieren Ihren Winterdienst nach Begehung als verbindlichen Festpreis im Saisonvertrag.
Wann muss in Berlin geräumt werden? expand_more
In Berlin müssen Gehwege und Zufahrten werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9:00 und 20:00 Uhr von Schnee und Glätte befreit sein. Nach Schneefall muss unverzüglich geräumt werden. Wir beginnen in der Regel um 5:30–6:00 Uhr, damit bis 7 Uhr alles frei ist.
Wie ist die Haftung beim Winterdienst geregelt? expand_more
Wir übernehmen vertraglich die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen und treten mit unserer Betriebshaftpflicht für Schäden ein, die durch eigene Pflichtverletzungen entstehen. Die Verkehrssicherungspflicht im Außenverhältnis bleibt rechtlich beim Eigentümer (BGH-Rechtsprechung) — sie kann durch sorgfältige Auswahl, Überwachung und unsere lückenlose Einsatzdokumentation (Zeitstempel, Fotos, GPS) erfüllt werden. Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung, Behörden oder im Haftungsfall.
Ist Winterdienst auf die Mieter umlagefähig? expand_more
Ja, die Kosten für den Winterdienst sind gemäß § 2 Nr. 3 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umlagefähig. Wir erstellen transparente Abrechnungen, die Sie direkt für die Nebenkostenabrechnung verwenden können.
Was passiert bei Dauerfrost oder extremem Schneefall? expand_more
Unser Saisonvertrag deckt alle planmäßigen Einsätze in einem normalen Berliner Winter ab — keine Nachforderungen für übliche Schneefall- und Glätteereignisse. Bei außergewöhnlichen Wetterlagen (Jahrhundert-Wintern, Extremereignissen über mehrere Wochen) stimmen wir notwendige Zusatzeinsätze transparent mit Ihnen ab. Auch bei hoher Belastung skalieren wir das Team und setzen Maschinentechnik ein, um auch große Flächen zeitgerecht zu räumen.
Bieten Sie Winterdienst auch für Privathaushalte an? expand_more
Ja, neben Hausverwaltungen und Gewerbe bieten wir Winterdienst auch für Privatpersonen an — besonders für Eigenheimbesitzer mit Räumpflicht, die berufstätig sind oder die körperliche Arbeit nicht mehr leisten können.
Welche Streumittel verwenden Sie? expand_more
Wir setzen primär auf abstumpfende Streumittel (Splitt, Granulat, Sand), da Streusalz Pflanzen, Beton und Grundwasser schädigt und in vielen Berliner Bezirken auf Gehwegen verboten ist. Auf Gewerbeflächen und Zufahrten setzen wir bei Bedarf Sole oder Salz ein.
Können Sie den Winterdienst mit der Treppenhausreinigung kombinieren? expand_more
Ja, viele unserer Kunden kombinieren Winterdienst mit Treppenhausreinigung und Hausmeisterservice. Im Winter profitieren Sie besonders davon: Streugut, Schneematsch und Salzreste werden nicht nur draußen geräumt, sondern auch aus dem Treppenhaus entfernt.
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Sicher durch den Winter?

Saisonvertrag mit 24h-Bereitschaft und Betriebshaftpflicht-Absicherung — nennen Sie uns Ihre Fläche und wir erstellen ein Angebot netto.

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